Für das Coaching
Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen für Coaching und Beratung
A -1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten allgemeinen Geschäftsbedingungenregeln die Geschäftsbedingungen zwischen zwischen dem Coach und dem Coach und Berater Thomas Flohr ( nachfolgend Coach genannt ) und dem des Coachee / Trainee als Dienstvertrag im Sinne der §§611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts abweichendes vereinbart wurde.
2)Der Vertag kommt zustande, wenn der/die Coachee das generelle Angebot des Coaches, die Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen ( Coaching ) annimmt. Dazu gehören Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Strukturierung.
3)Der Coach ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt die Ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.
B Inhalt des Dienstvertrages 1) Der Coach erbringt seine Dienstleistung gegenüber dem/ der Coachee in der Form, das er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung und Prävention anwendet. Der Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des/der Coachee entsprechen, sofern der/die Coachee hierrüber keine Entscheidung trifft.
2)Ein subjektiv erwarteter Erfolg des/der Coachee kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching-bzw. Trainingsleistung.
C Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches 1) Coaching ist ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Coach keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Coaching ist keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der/die Coachee trägt während des gesamten Coachingprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln und Tun. Die Teilnahme an einem Coaching setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus, und ist gegebenenfalls im Vorfeld mit einem Arzt oder Therapeuten abzuklären.
D Honorar 1) Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch und richten sich nach der gültigen Preisliste, sofern nicht ein individuelles Honorar vereinbart wurde. Das Honorar ist nach einem jeweiligen Termin bzw. Coachingstunde sofort und in bar fällig.
2)Bei nicht in Anspruch genommenen, bereits vereinbarten Terminen wird das volle Honorar fällig, sofern der Coachee nicht binnen 24 Stunden vor dem Termin diesen abgesagt hat. Termine die durch den Coach abgesagt werden müssen, werden nicht in Rechnung gestellt.
E Vertraulichkeit des Coaching 1) Der Coach behandelt die Daten vertraulich und gemäß der gültigen Datenschutzverordnung.
F Savatorische Klausel 1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses des Cochingvertrages oder der AGB`s ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirkung des restlichen Vertrages bzw. Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist ferner in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck oder der Bestimmung am nächsten kommt.
AGB
Für Gruppenveranstaltungen
1.Geltung
1.1. Diese AGBs gelten für alle Geschäftsbeziehungen zu meinen Kunden. Diese AGBs gelten ausschließlich. Anderes muss ausdrücklich von mir bestätigt sein. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
2 Vertragsschluss und – Inhalt
2.1 Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich, dies gilt auch für Daten auf Flyern oder Webseiten. Die Buchung eine meiner Leistungen kann schriftlich, persönlich, per Telefon oder per Mail erfolgen. Jede Buchung gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ihre Buchung werden wir innerhalb von 14 Tagen bestätigen oder ablehnen ( sollte ein Kurs bereits ausgebucht sein oder nicht stattfindet…) Jede Bestätigung steht unter dem Vorbehalt des Erreichens der Mindestteilnehmerzahl. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen ( z.b.Flyer, Angebot, Webseite ) sowie aus den Angaben in der Bestätigung. Vor Vertragsabschluss können Änderungen der Leistungen vorgenommen werden.
2.2 Die Kunden und Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr und Risiko an den Veranstaltungen teil.
2.3Programmänderungen sind möglich, wenn einzelne Programmpunkte durch gleichwertige ersetzt werden. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern ist der schriftlich geschlossene Vertrag einschließlich dieser AGB. Dieser gibt die Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern zum Vertragsgegenstand wieder. Mündliche Zusagen unsererseits vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt.
3 Zahlungsbedingungen
1 Alle Preise verstehen sich in Euro incl. Mehrwertsteuer. Der Gesamtpreis ist 10 Tage vor der Durchführung fällig. Eine Anzahlung von 50% ist bei Vertragsabschluss fällig. Bei Buchung einer Veranstaltung durch eine Gruppe ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn weniger Teilnehmer als vereinbart teilnehmen. Dasselbe gilt wenn die Dienstleistung nur teilweise oder nicht in Anspruch genommen wird ..B. bei Abbruch. Eine Stornierung der gebuchten Veranstaltung ist nach Vertragsabschluss schriftlich möglich, verpflichtet jedoch den Kunden zu Entschädigungszahlung wie folgt.
Bis zum 30. Tag vor Beginn der gebuchten Leistung 15% des Gesamtpreises, bis zum 14. Tag vor Beginn der gebuchten Leistung 30% des Gesamtpreises, bis zum 7.Tag vor Beginn der gebuchten Leistung 75% des Gesamtpreises und bis 24 Stunden vor Beginn der gebuchten Leistung 90% des Gesamtpreises.
4 Höhere Gewalt, Abbruch der Dienstleistung
1 Wenn die planmäßige Durchführung der Veranstaltung durch höhere Gewalt wesentlich gestört wird, dürfen wir den Vertrag kündigen. Bereits geleistete Zahlungen werden wir umgehend erstatten, jedoch eine angemessene Entschädigung für die bereits erbrachte Leistung einbehalten. Ungünstige Wetterverhältnisse sind kein Fall von höherer Gewalt, es sei denn das die Sicherheit das die Sicherheit der Teilnehmer gefährdet wird. Wir führen unsere Leistungen grundsätzlich bei jedem Wetter durch, insbesondere auch bei Regen oder hohen Temperaturen. Das heißt es wird unsererseits keine Einstandspflicht bzw. kein Risiko bezüglich der Witterungsverhältnisse übernommen. Das Wetter ist kein Gegenstand der Vertragsgrundlage. Witterungsverhältnisse gleich welcher Art berechtigen den Kunden weder zur Kostenlosen Kündigung noch zur Aufhebung des Vertrages.
5 Besondere Pflichten des Teilnehmers
1Der Teilnehmer ist zur sorgfältigen Beachtung aller ihm erteilten Hinweise und Aufforderungen verpflichtet.
6 Haftung
1 Unsere Haftung auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir haften insbesondere nicht, wenn Teilnehmer nicht die Anweisungen des Verantwortlichen befolgen oder für Kleidung, Elektrogeräte oder sonstige Geräte die ohne unser Verschulden beschädigt werden oder verlorengehen. Die Anfahrt zum Veranstaltungsort erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers.
7 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung. Wird eine regelungsbedürftige Bedingung auftreten, wird diese ausgefüllt von einer Regelung die den Vertragspartnern am ehesten entsprechen.